Versicherungsschutz in der Gastronomie

Meine Familie und ich betreiben einen gut laufenden gastronomischen Betrieb mit Tagescafé, Abendrestaurant und als beliebte Location für Familienfeste, Firmenfeiern und Vereinspartys. Lange Zeit war uns gar nicht richtig bewusst, wie wir die diversen Risiken, die unsere Branche mit sich bringt, über eine Versicherung abdecken könnten. Dann entdeckte meine Tochter, die bei uns das Büro schmeisst, eine perfekte Versicherungslösung für die Gastro-Branche, angeboten von der bei uns in der Schweiz namhaften SWICA. Dieses Unternehmen arbeitet schon länger mit unserem Berufsverband GastroSuisse zusammen und hat mit diesem wie mit anderen pragmatische Möglichkeiten für den Abschluss einer Kollektivversicherung vereinbart.

Meine Tochter argumentierte so: Die von der SWICA angebotenen Lösungen für Gastronomen weisen ein erstklassiges Preis-Leistungs-Verhältnis auf. Sie beinhalten eine Krankentaggeldversicherung für die Inhaber sowie deren Familienmitglieder – sowie für das gesamte Personal. Hinzu kommen die gesetzliche Unfallversicherung für die Arbeitnehmer sowie eine ergänzende Versicherung, mit der die Arbeitgeberrisiken abgedeckt werden. Allen Miteinscheidern in unserem Familieclan wurde schnell klar, wo für uns die Vorteile liegen: Wir können beispielsweise das der Lohnhöhe entsprechende Krankentaggeld für einen Mitarbeitenden gleichzeitig mit Unfallversicherung und AH-Beiträgen über die GastroSocial abrechnen.

Die obligatorische Pflegeversicherung für Kurzzeitmitarbeitende lässt sich ohne grossen Aufwand an- und abmelden. Wegen des umfangreichen Kollektivs an Versicherten wirken sich Unfälle und Krankheiten bei uns im Betrieb nur geringfügig auf die Beitragshöhe aus. Eine Risikoselektion entfällt. Und nicht zuletzt gilt die SWICA nicht nur nach eigenem Bekunden zu den Gesundheitspartnern, die gerade in der Gastrobranche über langjährige Erfahrungen verfügen. Folglich fiel der Beschluss des Familienrates einstimmig aus.